Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Führungsakademie Baden-Württemberg ist bemüht, deren Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die hier vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.diefuehrungsakademie.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Folgende sich auf der Internetseite befindliche Dokumente, die nach dem 23.09.2018 eingestellt wurden, sind (möglicherweise) noch nicht barrierefrei:
- Broschüren: Qualifizierungsangebote für die Landesverwaltung 2026 – Pflichtfortbildungen
- Broschüren: Qualifizierungsangebote für die Landesverwaltung 2026 – Offenes Seminarangebot
- Merkblatt: Einführungsqualifizierung
- Merkblatt: Qualifizierungsreihe Mittlere Führungsebene
- Infoblatt: Zeitplan der Aufstiegslehrgänge Land 2026
- Anmeldeformular für die kommunalen Aufstiegslehrgänge
- Gesetz und Satzung der Führungsakademie Baden-Württemberg
- Corporate Governance Bericht
- Anfahrtsbeschreibungen der Standorte Karlsruhe und Stuttgart
- Dokumente, die im Zuständigkeitsbereich des Vereins der Absolventen und Freunde der Führungsakademie Baden-Württemberg e. V. liegen:
- Beitritts- und Änderungserklärung Verein
- Datenschutzerklärung Verein
- Satzung Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie Baden-Württemberg e. V.
- Anleitung für die Vereinsseite mit Mitgliederverzeichnis
- Fehlende Informationen in Gebärdensprache:
- Erläuterung der Navigation sowie
- Erläuterung wesentlicher Inhalte zur Barrierefreiheit
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.12.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 30.04.2026 überprüft und beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen sind, können Sie sich gerne bei uns melden.
Kontakt:
Führungsakademie Baden-Württemberg
Hans-Thoma-Straße 1
76133 Karlsruhe
poststelle@fuehrungsakademie.bwl.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.