Leichte Sprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit

 

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht,
wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
 

Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: L-BGG
In dem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
 

Das ist die Erklärung zur Internet-Seite
der Führungs-Akademie Baden-Württemberg.
Die Führungs-Akademie Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.
 

Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Uns ist wichtig:
Alle Menschen sollen die Inhalte unserer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Aber es ist viel Arbeit alle Teile der Internet-Seite barrierefrei zu machen. 
Das wird einige Zeit dauern.
 

1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei

  • Einige Dokumente
    • Broschüren: Qualifizierungsangebote für die Landesverwaltung 2026 – Pflichtfortbildungen
    • Broschüren: Qualifizierungsangebote für die Landesverwaltung 2026 – Offenes Seminarangebot
    • Merkblatt: Einführungsqualifizierung
    • Merkblatt: Qualifizierungsreihe Mittlere Führungsebene
    • Infoblatt: Zeitplan der Aufstiegslehrgänge Land 2026
    • Anmeldeformular für die kommunalen Aufstiegslehrgänge
    • Gesetz und Satzung der Führungsakademie Baden-Württemberg
    • Corporate Governance Bericht
    • Anfahrtsbeschreibungen der Standorte Karlsruhe und Stuttgart
    • Dokumente, vom Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie Baden-Württemberg e. V.:
      • Beitritts- und Änderungserklärung Verein
      • Datenschutzerklärung Verein
      • Satzung Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie Baden-Württemberg e. V.
      • Anleitung für die Vereinsseite mit Mitgliederverzeichnis
  • Es gibt noch keine Erklärung zur Navigation in einer leichten Sprache.
  • Es gibt noch keine Erklärung in Gebärdensprache für manche Teile der Internet-Seite.
    • Für diese Erklärung der Barrierefreiheit
    • Für die Navigation der Internet-Seite


Hinweis:
An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite
auf eine andere Internet-Seite gehen.
Auch wenn Sie unsere Seminare buchen sind Sie auf einer anderen Internet-Seite.
Dann kann es sein:
Der Inhalt dort ist vielleicht nicht barrierefrei.
Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.
 

2. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Wir haben diese Erklärung zur Barriere-Freiheit selbst geschrieben.
Das haben wir am 10. Dezember 2025 getan.
Die Erklärung haben wir am 23. Dezember 2025 überprüft.
 

3. Eine Barriere melden
Kontakt zu uns

Uns ist es wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Vielleicht ist Ihnen eine Barriere aufgefallen.
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
 

Das ist unsere Adresse:
Führungs-Akademie Baden-Württemberg
Pressestelle
Hans-Thoma-Str. 1
76133 Karlsruhe

Das ist unsere Telefon-Nummer:
0721 926 6610

Das ist unsere E-Mail-Adresse:
poststelle@fuehrungsakademie.bwl.de
 

4. Durchsetzungs-Verfahren

Sie haben uns eine Barriere gemeldet
oder Sie haben uns etwas gefragt.
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
 
Wir melden uns nicht?
Oder wir helfen nicht?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle vom Land Baden-Württemberg wenden.
 

Das ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle vom Land Baden-Württemberg:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Das ist die Telefon-Nummer der Schlichtungs-Stelle vom Land Baden-Württemberg:
0711 123 39375

Das ist die E-Mail-Adresse der Schlichtungs-Stelle vom Land Baden-Württemberg:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
 

Die Hilfe der Schlichtungsstelle kostet kein Geld.
 

Sie können sich auch an
den Behinderten-Beauftragten
oder die Behinderten-Beauftragte
von Ihrem Stadtkreis oder Landkreis wenden.
Ihr Stadtkreis oder Landkreis ist der,
in dem Sie dauerhaft wohnen.
Jeder Stadtkreis oder Landkreis hat eine Internetseite.
Dort finden Sie die Adresse und Telefon-Nummer.
 

Im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung steht auch:
Manchmal kann ein Verband beim Gericht klagen.