Bewerbungs- und Auswahlverfahren

 

 

Teilnehmende aus der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Die Amtschefinnen und Amtschefs der Ressorts benennen dem Staatsministerium bis zum 26. April 2024 ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 29. Führungslehrgang. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt flexibel entsprechend der Personalentwicklungsplanung der Ressorts. Jedes Ressort besetzt in eigener Zuständigkeit ein bis drei Plätze. Möchte ein Ressort mehr oder weniger Teilnehmende als in den vorhergehenden Führungslehrgängen entsenden, ist eine Vorabstimmung mit der Führungsakademie sinnvoll.

Für den Bereich der Regierungspräsidien liegt die Zuständigkeit der Teilnehmenden-Auswahl beim jeweiligen Fachressort, welches das Innenministerium über seine Entscheidung rechtzeitig informiert.

 

Teilnehmende außerhalb der Landesverwaltung Baden-Württemberg

Interessierte Organisationen außerhalb der Landesverwaltung können geeignete Bewerberinnen und Bewerber bis zum 26. April 2024 direkt bei der Führungsakademie melden. Für diese Bewerbergruppe stehen bis zu 5 Plätze zur Verfügung. Die Unterlagen sollten neben der schriftlichen Unterstützung der entsendenden Organisation für die Bewerberin oder den Bewerber auch ein Motivationsschreiben der Interessentinnen und Interessenten enthalten. Die Vergabe der Plätze erfolgt durch die Führungsakademie im Rahmen eines Auswahlverfahrens am 7. Mai 2024. Die Führungsakademie nimmt bei Bedarf eine Vorauswahl vor. Eine direkte Bewerbung von externen Interessentinnen und Interessenten ist nicht möglich.

 

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