AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Führungsakademie Baden-Württemberg
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen Seminaren, Lehrgängen, Blended-Learning-Formaten und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden Qualifizierungsveranstaltungen genannt) der Führungsakademie Baden-Württemberg.
- Die Angebote und Leistungen der Führungsakademie erfolgen ausschließlich unter Einbeziehung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese in Textform vereinbart sind. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. Organisationen werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Teilnehmende i.S. dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Organisationen i.S. dieser AGB sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, welche in Ausübung dienstlicher Verrichtungen oder in ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Angebot, Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Angebote der Führungsakademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. Die Führungsakademie ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Die rechtsverbindliche Anmeldung und Buchung erfolgt über das elektronische Bildungsmanagementsystem des Landes, zu erreichen über https://portal.bw21.de/bw21. Unter Auswahl des entsprechenden Ressorts im Auswahlfeld „Mandant“ gelangt man automatisch auf das Portal des Ressorts. Für Direktbuchungen bei der Führungsakademie ist im Auswahlfeld „Mandant“ die Führungsakademie auszuwählen. Sind diese Buchungswege nicht durchführbar, können Sie über poststelle@fuehrungsakademie.bwl.de mit uns Kontakt aufnehmen. Die Buchungsfrist endet 30 Tage vor Beginn der Qualifizierungsveranstaltung.
- Da die Teilnehmerzahl für Qualifizierungsveranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Soweit die Anmeldung bzw. Buchung für die gewünschte Qualifizierungsveranstaltung berücksichtigt werden kann, erhalten die Teilnehmenden umgehend eine Anmeldebestätigung. Mit der Zusendung dieser Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Geht Ihnen die Anmeldebestätigung nicht oder verzögert zu, so gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Führungsakademie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen die Ablehnung erklärt.
- Anmeldungen von Bediensteten des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der dienstlichen Fortbildung über die Behörde können nur bearbeitet werden, wenn sie von dem zuständigen Bildungsverantwortlichen genehmigt wurden.
§ 3 Stornierung und Rücktritt vom Vertrag, Umbuchung
- Unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts können die Teilnehmenden bzw. die Organisation der teilnehmenden Person bis zum Beginn der Qualifizierungsveranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung erfolgt über das elektronische Bildungsmanagementsystem. Ist dies nicht durchführbar, können Buchungen per E-Mail (poststelle@fuehrungsakademie.bwl.de) storniert werden.
- Für die Stornierung gelten dabei die folgenden Fristen. Maßgeblich für deren Einhaltung ist der Eingang der Stornierung bei der Führungsakademie.
- Bei einer Stornierung durch die Teilnehmenden bzw. die Organisation der teilnehmenden Person bis 15 Tage vor Beginn der jeweiligen Qualifizierungsveranstaltung entfällt der Preis. Bei Blended-Learning-Seminaren gilt der Beginn der ersten Selbstlernphase als Veranstaltungsbeginn. Bei einer Stornierung des kommunalen Aufstiegslehrgangs (2-wöchiger Lehrgang mit anschließendem 2-tägigen Assessment Center) durch die Teilnehmenden bzw. die Organisation der teilnehmenden Person bis 64 Tage vor Beginn des Lehrgangs entfällt der Preis.
- Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 8 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, werden 50% der Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt. Erfolgt die Stornierung des kommunalen Aufstiegslehrgangs (2-wöchiger Lehrgang mit anschließendem 2-tägigen Assessment Center) zwischen 63 und 43 Tagen vor Beginn des Lehrgangs werden aufgrund der hohen Planungsvorläufe und -aufwände 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
- Erfolgt die Stornierung weniger als 8 Tage vor Beginn der Qualifizierungsveranstaltung, erscheint die teilnehmende Person nicht oder verlässt sie die Veranstaltung vorzeitig, wird der volle Preis erhoben. Erfolgt die Stornierung des kommunalen Aufstiegslehrgangs (2-wöchiger Lehrgang mit anschließendem 2-tägigen Assessment Center) weniger als 43 Tage vor Beginn des Lehrgangs werden aufgrund der hohen Planungsvorläufe und -aufwände 100% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.
- Die gleichen Fristen gelten ebenso bei Umbuchungen, d.h. bei Stornierung der Buchung und Anmeldung zu einer anderen Qualifizierungsveranstaltung.
- Der teilnehmenden Person bzw. deren Organisation steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die oben vereinbarten Gebühren.
- Anstelle eines Rücktritts vom Vertrag kann die teilnehmende Person bzw. die Organisation eine Ersatzperson benennen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Die Teilnahmegebühr wird mit Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen unter Angabe des in der Rechnung genannten Verwendungszwecks auf das in der Rechnung genannte Konto der Führungsakademie zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Teilnehmende bzw. die Organisation in Zahlungsverzug.
- Die Leistungsentgelte der Führungsakademie beinhalten keine Umsatzsteuer. Soweit die Führungsakademie Entgelte für Leistungen an Teilnehmende oder Organisationen außerhalb des öffentlichen Dienstes erhebt, sind diese gem. § 4 Nr. 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
- Eine nur zeitweise Teilnahme an der Qualifizierungsveranstaltung berechtigt den Teilnehmenden bzw. die Organisation nicht zu einer Minderung der Gebühr.
§ 5 Durchführung von Veranstaltungen, Änderungsvorbehalt
- Die Qualifizierungsveranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungsprogramm durchgeführt. Die Führungsakademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern.
- Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch bestimmte Dozierende bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
- Die Führungsakademie behält sich vor, eine Qualifizierungsveranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat (z.B. Erkrankung von Dozierenden, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw.). Die Benachrichtigung hierüber erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Scheidet eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen Ausweichtermin oder die Buchung der teilnehmenden Person auf eine vergleichbare Qualifizierungsveranstaltung aus (z.B. aufgrund mangelnder Zustimmung der teilnehmenden Person), werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet. Vorbehaltlich der Regelungen unter § 9 kommt die Führungsakademie für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmenden bzw. der Organisation durch Absage entstehen, nicht auf.
§ 6 Unterkünfte und Tagungsstätten
- Unterkünfte müssen von den Teilnehmenden/der Organisation selbstständig gebucht werden. Die Kosten für An- und Abreise sowie Übernachtung und Verpflegung sind vom Teilnehmenden bzw. der Organisation selbst zu tragen.
- Soweit die Führungsakademie Kontingente bei Unterkünften und Tagungsstätten vorreserviert hat, ist die Vorreservierung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber der Unterkunft und der Tagungsstätte zu bestätigen oder abzusagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung, erlischt die Vorreservierung.
- Die Verantwortung für eine bestätigte Vorreservierung tragen die Teilnehmenden bzw. die Organisation. Die teilnehmende Person bzw. die Organisation hat die Kosten zu tragen, welche die jeweilige Unterkunft bzw. Tagungsstätte aufgrund einer etwaigen nachträglichen Stornierung der Reservierung in Rechnung stellt.
§ 7 Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden ausgehändigt, wenn die Teilnehmenden während der Veranstaltung zu mindestens 70% anwesend waren. Bei Blended-Learning-Maßnahmen wird die Teilnahmebescheinigung nur ausgestellt, wenn die Lernenden sowohl an den Selbstlernphasen als auch an den Präsenztagen teilgenommen haben.
§ 8 Urheber- und Markenrechte, Datenschutz
- Die den Teilnehmenden ausgehändigten Unterlagen, Software und andere zum Veranstaltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien ist, auch auszugsweise, nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Führungsakademie gestattet.
- Die Kollegiale Coaching Konferenz® (KCK) ist eine eingetragene Marke. Die Führungsakademie ist Markeninhaberin. Die KCK-Methode darf weder weitergegeben noch verbreitet werden. Die Weitergabe/Verbreitung dieser Methode bedarf einer ausdrücklichen Lizenzvereinbarung mit der Führungsakademie.
- Die Führungsakademie speichert, verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten der Teilnehmenden zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und für eigene Zwecke. Dies geschieht auch auf elektronischem Wege.
Die Führungsakademie verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der Teilnehmerlisten, welche die Namen der Teilnehmenden enthalten und an die Dozierenden sowie die Tagungsstätte/Hotel weitergegeben werden können.
Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung zu Informationszwecken über andere Veranstaltungen erfolgt nur mit explizitem Einverständnis der jeweiligen teilnehmenden Person.
Soweit personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Video-Konferenzen und Online-Tools finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 9 Haftung
- Die Führungsakademie haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die Führungsakademie haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Soweit die Führungsakademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß vorstehender Ziffer 9.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für Sachschäden, 125.000,00 EUR für Vermögensschäden.
- Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.
- „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der teilnehmenden Person schützen, die ihr der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.
- Der in Ziffern 9.1 – 9.4 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die teilnehmende Person hat etwaige Schäden, für die die Führungsakademie haften soll, unverzüglich bei der Führungsakademie anzuzeigen.
- Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Führungsakademie ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Führungsakademie.
§ 10 Hausordnung
- Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. die teilnehmende Person, die jeweilige Hausordnung der genutzten Gebäude einzuhalten.
- In den Veranstaltungen ist das Fotografieren und Filmen in der Regel nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Führungsakademie ggfs. in Absprache mit den Betroffenen.
§ 11 Schlussbestimmung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
- Für alle Organisationen sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Karlsruhe.
Stand: März 2023