Finanzielle Konditionen

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Landesverwaltung werden von ihrer Dienststelle für die Präsenzphase an die Führungsakademie Baden-Württemberg abgeordnet. Sie erhalten während dieser Zeit Reisekosten nach LRKG oder bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Trennungsgeld. Während der berufsbegleitenden Phase übernimmt die Führungsakademie für die Teilnahme an den Lehrgangswochen und den Projekten die Reisekosten nach LRKG. Lehrgangsgebühren werden nicht erhoben.

Entsendende Organisationen außerhalb der Landesverwaltung zahlen eine Teilnahmepauschale in Höhe von 1.000 € pro Person jeweils für die Präsenzphase und die berufsbegleitende Phase. Reisekosten, die im Rahmen des Lehrgangs entstehen, müssen von den Teilnehmenden selbst getragen und mit ihren entsendenden Organisationen eigenverantwortlich abgerechnet werden. Für zivilgesellschaftliche Organisationen und kleinere Verbände kann die Pauschale im Einzelfall auch verringert werden. Zusätzlich können im Einzelfall (z.B. Teilnehmende aus dem Ausland) auch Stipendien über den Verein der Absolventen und Freunde der Führungsakademie gewährt werden.

 

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Portrait: Herr Matthias Schmitt
Matthias Schmitt
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