Leichte Sprache: Erklärung zur Barriere-Freiheit
Leichte Sprache
Erklärung zur Barriere-Freiheit
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht,
wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Es gibt in Baden-Württemberg das Landes-Gesetz
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung ist: L-BGG
In dem Gesetz steht:
Menschen mit Behinderung sollen die Inhalte
einer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Das ist die Erklärung zur Internet-Seite
der Führungs-Akademie Baden-Württemberg.
Die Führungs-Akademie Baden-Württemberg
ist zuständig für diese Internet-Seite.
Im Text auf dieser Seite erklären wir:
Einige Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei.
Aber wir arbeiten daran.
Uns ist wichtig:
Alle Menschen sollen die Inhalte unserer Internet-Seite gut lesen und verstehen können.
Aber es ist viel Arbeit alle Teile der Internet-Seite barrierefrei zu machen.
Das wird einige Zeit dauern.
1. Diese Teile der Internet-Seite sind noch nicht barrierefrei
- Einige Dokumente
- Broschüren: Qualifizierungsangebote für die Landesverwaltung 2025
- Merkblatt: Einführungsqualifizierung
- Merkblatt: Qualifizierungsreihe Mittlere Führungsebene
- Infoblatt: Kommunaler Aufstiegslehrgang_Inhalt und Ablauf
- Referenzen im Bereich Nachwuchs- und Führungskräfteentwicklung
- Videos
- Podcasts. Podcasts sind Audio-Sendungen zu einem bestimmten Thema.
- Bei manchen Bildern müssen wir noch Texte hinzufügen.
- Man kann noch nicht alles mit der Tastatur bedienen.
- Manchmal sieht man nicht gut, welchen Inhalt man mit der Tastatur ausgewählt hat.
- Der Kontrast ist noch nicht gut.
- Man kann die Internet-Seite mit einem Mobil-Telefon ansehen.
Aber dann stimmt manchmal die Ansicht noch nicht. - Screen-Reader können nicht alle Inhalte richtig vorlesen.
Screen-Reader sind Computer-Programme.
Die Programme lesen Texte auf dem Computer vor. - Browser können nicht alle Inhalte richtig vorlesen.
Browser sind Computer-Programme.
Mit diesen Programmen kann man sich Internet-Seiten anschauen. - Es gibt noch keine Erklärung zur Navigation in einer leichten Sprache.
- Es gibt noch keine Erklärung in Gebärdensprache für manche Teile der Internet-Seite.
- Für diese Erklärung der Barrierefreiheit
- Für die Navigation der Internet-Seite
Es gibt noch andere Teile der Internet-Seite,
die nicht barrierefrei sind.
Im Gesetz steht:
Das dürfen wir so lassen.
Aber nur dann:
- Wenn wir ein Dokument vor dem 23. September 2018 erstellt haben und
- wenn wir das Dokument jetzt bei unserer Arbeit nicht mehr benutzen.
Hinweis:
An manchen Stellen können Sie von unserer Internet-Seite
auf eine andere Internet-Seite gehen.
Auch wenn Sie unsere Seminare buchen sind Sie auf einer anderen Internet-Seite.
Dann kann es sein:
Der Inhalt dort ist vielleicht nicht barrierefrei.
Dafür sind wir aber nicht verantwortlich.
2. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Wir haben diese Erklärung zur Barriere-Freiheit selbst geschrieben.
Das haben wir am 23. September 2020 getan.
Die Erklärung haben wir am 24. Februar 2025 überprüft.
3. Eine Barriere melden
Kontakt zu uns
Uns ist es wichtig,
dass diese Internet-Seite barrierefrei ist.
Vielleicht ist Ihnen eine Barriere aufgefallen.
Dann können Sie uns das sagen oder schreiben.
Das ist unsere Adresse:
Führungs-Akademie Baden-Württemberg
Pressestelle
Hans-Thoma-Str. 1
76133 Karlsruhe
Das ist unsere Telefon-Nummer:
0721 926-6610
Das ist unsere E-Mail-Adresse:
poststelle@fuehrungsakademie.bwl.de
4. Durchsetzungs-Verfahren
Sie haben uns eine Barriere gemeldet
oder Sie haben uns etwas gefragt.
Wir haben 4 Wochen Zeit,
auf Ihre Nachricht zu antworten.
Wir melden uns nicht?
Oder wir helfen nicht?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an die Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg wenden.
Das ist die Adresse der Behindertenbeauftragten des Landes Baden-Württemberg:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Das ist die Telefon-Nummer der Behindertenbeauftragten des Landes Baden-Württemberg:
0711 279-3360
Das ist die E-Mail-Adresse der Behindertenbeauftragten des Landes Baden-Württemberg:
poststelle@bfbmb.bwl.de
Sie können sich auch an
den Behinderten-Beauftragten
oder die Behinderten-Beauftragte
von Ihrem Stadtkreis oder Landkreis wenden.
Ihr Stadtkreis oder Landkreis ist der,
in dem Sie dauerhaft wohnen.
Jeder Stadtkreis oder Landkreis hat eine Internetseite.
Dort finden Sie die Adresse und Telefon-Nummer.
Im Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung steht auch:
Manchmal kann ein Verband beim Gericht klagen.